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Satzung § 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „Trägerverein Bauhof Herringen. e.V.". Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz „eingetragener Verein", in der abgekürzten Form e.V. Der Verein hat seinen Sitz in 59077 Hamm-Herringen. § 2 Zweck des Vereins
§ 4 Austritt der Mitglieder 1.) Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zu erfolgen.
§ 6 Mitgliederbeiträge 1.) Jährlich ist von den Mitgliedern ein Beitrag zu leisten. 2.) Die Höhe des Beitrages regelt die jeweils gültige Beitragsordnung.
§ 7 Organe des Vereins 1.) Der Vorstand 2.) Die Mitgliederversammlung § 8 Der Vorstand Der Vorstand besteht aus dem
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für: 1.) Die Wahl des Vorstandes,der Beisitzer und Kassenprüfer 2.) Die jährliche Entlastung des Vorstandes. 3.( Ergänzung und Änderung der Satzung. 4.( Die Festlegung der jährlichen Mitgliederbeiträge. 5.) Die Auflösung des Trägervereins. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal järlich-immer aber auf Verlangen eines Drittels aller Mitglieder-durch schriftliche Einladung durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Satzungsänderungen und Auflösung des Trägervereins können nur mit 2/3 -Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen,welches von ihm und dem 1.Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. § 10 Beschlüsse Die Beschlüsse werden, wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist,mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. §11 Geschäftsführender Vorstand Der geschäftsführende Vorstand im Sinne §26 des BGB besteht aus 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1.Kassierer 1.Schriftführer Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Trägervereins. §12 Geschäftsordnung Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung,in welcher alle Fragen geregelt werden,die den Trägerverein betreffen.Die Geschäftsordnung und deren Änderung bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung. §13 Auflösung Bei der Auflösung des Trägervereins fällt das Restvermögen an wohltätige eingeschriebene Vereine im Stadtbezirk Hamm-Herringen.Den Beschluß darüber trifft die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. §14 Gemeinnützigkei Der Trägerverein ist selbstlos tätig.Er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstige Zwecke “der Abgabeordnung.Die Mittel des Trägervereins dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Trägervereins. §15 Die Satzung Die Satzung tritt am Tage der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft
Hamm ,den 20.April 2007 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1.Kassierer 1. Schriftführer |
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