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Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen

„Trägerverein Bauhof Herringen. e.V.".

Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz „eingetragener Verein", in der abgekürzten Form e.V.

Der Verein hat seinen Sitz in

59077 Hamm-Herringen.

§ 2 Zweck des Vereins

  • Zweck des Trägervereins ist die allgemeine Nutzung und Betreuung des Bauhofes sowie die Koordinierung der Veranstaltungen der Vereine und die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen und Interessen im Stadtbezirk Hamm-Herringen.
  • · § 3 Eintritt der Mitglieder
  • Stimmberechtigte Mitglieder des Vereins können alle, das Gemeinwohl fördernde Vereine, Interessengruppen und Schulen sein, die ihren Sitz in der Stadt Hamm haben
  • Es sind jeweils zwei Deligierte stimmberechtigt.Gemeinwohlfördernde Mitglieder können auch Einzelpersonen,Gruppen und Vereine werden.Diese können ohne Stimmberechtigung an Verssammlungen teilnehmen.
  • § 4 Austritt der Mitglieder

    1.) Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung an den Vorstand zu erfolgen.

    • · 2.) Der Austritt ist zulässig durch Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderhalbjahres
    • § 5 Ausschluss der Mitglieder
  • 1.) Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss hat zu erfolgen, wenn das Mitglied offenkundig und fortgesetzt gegen die satzungsgemäß geforderten Mitgliederverpflichtungen verstößt oder sich in grober Weise vereinswidrig verhält.
  • 2.) Für den Ausschluss ist eine 2/3 - Mehrheit im Vorstand erforderlich.
  • 3.) Der Ausschluss wird dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt gemacht.
  • § 6 Mitgliederbeiträge

    1.) Jährlich ist von den Mitgliedern ein Beitrag zu leisten.

    2.) Die Höhe des Beitrages regelt die jeweils gültige Beitragsordnung.

     

    § 7 Organe des Vereins

    1.) Der Vorstand

    2.) Die Mitgliederversammlung

    § 8 Der Vorstand

    Der Vorstand besteht aus dem

    • · 1.) 1. Vorsitzenden
    • · 2.) 2. Vorsitzenden
    • · 3.) 1. Kassierer
    • · 4.) 1. Schriftführer
    • · 5.) 2. Kassierer
    • · 6.) 2. Schriftführer
    •  7.) Bis zu 6 Beisitzern
    • · Für bestimmte Vorhaben können bei Bedarf besondere Vertreter durch die Mitgliederversammlung bestellt werden.
    • §9 Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

    1.) Die Wahl des Vorstandes,der Beisitzer und Kassenprüfer

    2.) Die jährliche Entlastung des Vorstandes.

    3.( Ergänzung und Änderung der Satzung.

    4.( Die Festlegung der jährlichen Mitgliederbeiträge.

    5.) Die Auflösung des Trägervereins.

    Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal järlich-immer aber auf Verlangen eines Drittels aller Mitglieder-durch schriftliche Einladung durch den Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.

    Satzungsänderungen und Auflösung des Trägervereins können nur mit 2/3 -Mehrheit der erschienenen Mitglieder erfolgen.

    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer ein Protokoll zu führen,welches von ihm und dem 1.Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

    § 10 Beschlüsse

    Die Beschlüsse werden, wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist,mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.

    §11 Geschäftsführender Vorstand

    Der geschäftsführende Vorstand im Sinne §26 des BGB besteht aus

    1. Vorsitzender

    2. Vorsitzender

    1.Kassierer

    1.Schriftführer

    Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Trägervereins.

    §12 Geschäftsordnung

    Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung,in welcher alle Fragen geregelt werden,die den Trägerverein betreffen.Die Geschäftsordnung und deren Änderung bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

    §13 Auflösung

    Bei der Auflösung des Trägervereins fällt das Restvermögen an wohltätige eingeschriebene Vereine im Stadtbezirk Hamm-Herringen.Den Beschluß darüber trifft die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.

    §14 Gemeinnützigkei

    Der Trägerverein ist selbstlos tätig.Er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstige Zwecke “der Abgabeordnung.Die Mittel des Trägervereins dürfen nur für satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Trägervereins.

    §15 Die Satzung

    Die Satzung tritt am Tage der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft

     

    Hamm ,den 20.April 2007

    1. Vorsitzender  2. Vorsitzender  1.Kassierer  1. Schriftführer